Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir möchten, dass diese Website von möglichst allen Menschen genutzt werden kann. Grundlage sind das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das seit dem 28. Juni 2025 gilt, und die Anforderungen der Norm EN 301 549, die auf WCAG 2.1 Stufe AA verweist.
Stand der Vereinbarkeit
Diese Website ist mit den genannten Anforderungen weitgehend vereinbar. Weitgehend heißt: Einzelne Punkte sind noch nicht geprüft oder noch nicht umgesetzt, sie stehen unten.
Was umgesetzt ist
- Die Seite lässt sich vollständig mit der Tastatur bedienen. Der Tastaturfokus ist an jeder Stelle sichtbar.
- Ein Sprunglink zu Beginn führt direkt zum Inhalt.
- Überschriften sind in einer durchgehenden Rangfolge ausgezeichnet, jede Seite hat genau eine H1.
- Alle inhaltstragenden Bilder haben einen Alternativtext, rein dekorative Bilder sind als solche gekennzeichnet.
- Texte erreichen mindestens den Kontrast 4,5 zu 1, große Texte mindestens 3 zu 1.
- Die Seite bleibt bis 200 Prozent Zoom und bei einer Fensterbreite von 320 Pixeln bedienbar, ohne dass man seitlich scrollen muss.
- Wer im Betriebssystem reduzierte Bewegung eingestellt hat, bekommt keine Animationen, und das Video auf der Startseite bleibt als Standbild stehen.
- Formularfelder haben sichtbare Beschriftungen, Fehlermeldungen benennen das betroffene Feld und werden Hilfsmitteln angesagt.
- Die Seite funktioniert ohne JavaScript. Ohne Skript entfallen nur Animationen und das ausklappbare Menü auf kleinen Bildschirmen.
Nicht barrierefreie Inhalte
- Das stumme Hintergrundvideo auf der Startseite läuft in Schleife und hat keinen eigenen Bedienknopf zum Anhalten. Es lässt sich nur über die Systemeinstellung für reduzierte Bewegung abschalten.
- Die Website wurde bisher nicht mit Screenreadern in allen gängigen Kombinationen getestet. Geprüft sind bislang nur Tastaturbedienung und automatisierte Prüfwerkzeuge.
- Die aufklappenden Fragen im Bereich „Fragen" nutzen die Standardelemente des Browsers. In sehr alten Browsern können sie sich anders verhalten als beschrieben.
- Für Fotos gibt es keine ausführlichen Bildbeschreibungen, sondern nur kurze Alternativtexte.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 22. Oktober 2026 erstellt. Grundlage war eine Selbstbewertung mit Prüfung der Tastaturbedienung, der Kontrastwerte und der Auszeichnung im Quelltext.
Barrieren melden
Ihnen sind Mängel beim barrierefreien Zugang aufgefallen? Schreiben Sie uns:
E-Mail: info@lts-transport.de
Telefon: [Telefonnummer eintragen]
Wir antworten innerhalb von zwei Wochen und sagen Ihnen, ob und bis wann wir den Punkt beheben können. Wenn Sie Inhalte in einer zugänglichen Form brauchen, senden wir sie Ihnen zu.
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden sind, können Sie sich an die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) wenden:
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen
Magdeburg
marktueberwachung-barrierefreiheit.de
Stand: 22.10.2026.
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Rufen Sie an unter 030 000 000 00, schreiben Sie an info@lts-transport.de oder füllen Sie das Formular aus. Wir antworten am selben Werktag.